
Der Geschäftsplan des Jobcenters sieht auch in diesem Jahr wieder eine Verwendung von Mitteln aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt vor.
Während im Jahr 2025 noch 2,5 Millionen Euro umgeschichtet wurden, sind es im Jahr 2026 bereits knapp 3 Millionen Euro.
Die Mittel des Eingliederungstitels sind dafür gedacht, Arbeitslose bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Eine Umschichtung dieser Mittel in den Verwaltungshaushalt hat zur Folge, dass weniger Geld für die eigentliche Aufgabe des Jobcenters – die Eingliederung von Arbeitslosen – zur Verfügung steht.
Die Träger von Eingliederungsangeboten sind jedoch bereits jetzt unterfinanziert und kaum noch in der Lage qualitativ hochwertige Angebote zu machen. Sie müssen meist erheblich in Vorleistung gehen und wenn Kurse ausfallen oder die angekündigte Anzahl der Maßnahmeteilnehmenden nicht erscheint (AGH) erhalten sie keine Erstattung der angefallenen Kosten. Dies hat prekäre Arbeitsverhältnisse (Zeitverträge) zur Folge und wirkt sich auf die Qualität der Angebote aus.
Die Grüne Kreistagsfraktion wird diesem Geschäftsplan nicht zustimmen. Wir fordern eine Überarbeitung des Geschäftsplans. Die Mittel für den Eingliederungstitel sollen sicher und eine angemessene Finanzierung der Träger gewährleistet sein. Wir sind der Meinung, dass die Mittel des Jobcenters primär für die Eingliederung von Arbeitslosen verwendet werden soll und nicht für den Verwaltungshaushalt.
Redebeitrag der Fraktionsvorsitzenden Kerstin Hansen
Sehr geehrte Kreispräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
der Impuls zu dieser Resolution wurde von der SPD eingebracht, als das Urteil des Verwaltungsgerichtes vorlag und ein Stopp der Erdölförderung auf der Mittelplate erfolgen sollte.
Mitlerweile haben sowohl der Betreiber als auch das Land genau das getan, was durch diese Resolution erreicht werden sollte und was auch wir befürworten: die Produktion vorerst nicht einzustellen.
Das Land SH – auch auf Initiative des grünen Umweltministers Tobias Goldschmidt und der Betreiber haben Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Daraufhin hat das OVG in einer Eilentscheidung den Betrieb zugelassen, so dass es keinen Förderstopp gibt.
Daher ist aus unserer Sicht die Resolution zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Es ist jetzt die Aufgabe der Gerichte, die Rechtslage klar zu stellen und wir sollten und wollen darauf nicht einwirken.
Es ist deutlich geworden, dass der Betreiber und auch das Land, das Ziel verfolgt, den Förderzeitraum, wie vertraglich vereinbart, bis 2041 auszuschöpfen. Und insofern werden sie diesen Weg sicher auch weiterverfolgen.
Eine Resolution wird hier keinen zusätzlichen Nutzen bringen.
Mündliche Einbringung des Änderungsantrag Entschädigungssatzung
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen durch die Fraktionsvorsitzende
Kerstin Hansen:
Wir beraten heute über die Anpassung der Entschädigungssatzung – ausgelöst durch eine Entscheidung des Landes, die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen um 75 Prozent anzuheben.
Wir sind frei in der Gestaltung, inwieweit wir diese Erhöhung hier umsetzen.
Eine vollständige Übernahme der Erhöhung würde unseren Kreishaushalt mit rund 318.000 Euro zusätzlich pro Jahr belasten.
In der Beschlussvorlage sind jetzt 80 Prozent der möglichen Höchstsätze vorgeschlagen. Das bedeutet immer noch eine zusätzliche HH- Belastung–von etwa 175.000 Euro jährlich.
Die Grüne Kreistags-Fraktion beantragt eine Anpassung auf 60 Prozent der Höchstsätze – damit würde für den Kreishaushalt ein zusätzlicher Aufwand von 22.000,- € entstehen. Das ist aus unserer Sicht eine angemessene, verantwortungsvolle und finanziell tragbare Lösung.
Warum halten wir das für richtig?
Erstens: Die derzeitigen Entschädigungen sind aus unserer Sicht angemessen
Das Mandat, das wir hier wahrnehmen, ist ein Ehrenamt. Es lebt davon, dass Menschen sich engagieren, Verantwortung übernehmen und ihre Zeit einbringen – nicht um eines finanziellen Anreizes willen, sondern aus Überzeugung.
Zweitens: Der Kreis steht unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Wir haben eine Haushaltslage, die uns zwingt, an vielen Stellen zu sparen. Wir diskutieren über Kürzungen, Verschiebungen und Priorisierungen – überall im System. Vor diesem Hintergrund halten wir es für falsch, bei den eigenen Aufwandsentschädigungen deutliche Steigerungen vorzunehmen.
Drittens: Eine geringere Anpassung schmälert nicht den Wert unserer Arbeit.
Es geht nicht darum, die Bedeutung ehrenamtlicher kommunalpolitischer Arbeit kleinzureden. Im Gegenteil: Die Wertschätzung unserer Arbeit bekommt ihren Wert nicht über höhere Pauschalen, sondern über die Verantwortung, die wir übernehmen – und die demokratische Struktur, die wir mit unserem Engagement stärken.
Wir werben um Zustimmung.
Bündnis 90/ Die Grünen stehen für eine offene, inklusive und zukunftsfähige Gesellschaft. Die Einführung der hybriden Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen ist ein wichtiger Schritt, um politische Teilhabe für mehr Menschen zu ermöglichen – unabhängig von Lebenssituation, Geschlecht oder Mobilität.
Mehr Teilhabe – mehr Demokratie
Hybride Sitzungen eröffnen neue Möglichkeiten für kommunalpolitisches Engagement. Wer wegen Krankheit, familiärer Betreuungspflichten, beruflicher Verpflichtungen oder fehlender Mobilität nicht vor Ort sein kann, soll dennoch mitwirken können. Niemand sollte aus strukturellen Gründen von der politischen Willensbildung ausgeschlossen sein.
Mehr Frauen in der Kommunalpolitik
Ein zentrales Ziel grüner Kommunalpolitik ist es, mehr Frauen für politische Mandate zu gewinnen. Nach wie vor sind Frauen in kommunalen Gremien unterrepräsentiert – vor allem in kleineren Gemeinden. Im Dithmarscher Kreistag beträgt der Frauenanteil derzeit lediglich 33%. In den Gemeindevertretungen in ganz Schleswig-Holstein liegt der Frauenanteil noch niedriger, bei durchschnittlich 28 %. In 33 von etwa 1000 Kommunen sitzt aktuell keine einzige Frau im Gremium. Diese Zahlen sind erschreckend und weisen auf dringenden Handlungsbedarf hin.
Ein Hauptgrund: Die Sitzungszeiten am Abend kollidieren häufig mit familiären Verpflichtungen, die noch immer mehrheitlich von Frauen übernommen werden. Hybride Teilnahmeformate können hier einen echten Unterschied machen.
Indem wir es ermöglichen, flexibel von zu Hause oder unterwegs an Sitzungen teilzunehmen, senken wir die Einstiegshürden für Frauen, insbesondere für Mütter, für pflegende Angehörige und Alleinerziehende. Mehr Flexibilität bedeutet mehr echte Wahlfreiheit und stärkt die politische Mitbestimmung von Frauen auf kommunaler Ebene. Gleichstellung gelingt nicht durch Appelle, sondern durch konkrete Strukturen – hybride Gremien sind ein wichtiger Baustein dafür.
Fazit: Mehr Beteiligung, mehr Vielfalt, mehr Demokratie
Die hybride Teilnahme an Gremien sorgt für die Stärkung der Demokratie. Sie erhöht die Vielfalt in politischen Gremien, verbessert die Vereinbarkeit von Ehrenamt im Alltag und macht Kommunalpolitik offener für neue Zielgruppen.
Aus den genannten Gründen sprechen wir uns klar für eine verbindliche Einführung hybrider Sitzungen aus und gegen eine rein freiwillige Umsetzung, die erst bei Bedarf Strukturen schafft. Um die Kosten für die technische Ausstattung möglichst gering zu halten, setzen wir auf die Kompetenz vor Ort: Ämter und Gemeinden können Termine gut abstimmen, sodass sich Ausstattungen teilen lassen und unnötige Mehrkosten vermieden werden.
Wer Beteiligung stärken will, muss Barrieren abbauen – hybride Sitzungen sind der nächste logische Schritt.
Nachdem CDU, FDP und UWD eine Resolution zum o.a. Thema in den Kreistag eingebracht haben, sahen wir uns gezwungen, eine eigene Resolution einzubringen, die zukunftsweisende Forderungen und Ansätze und nicht nur quasi-Freibriefe für die Fischerei beinhalten. In der Begründung zu unserer Resolution gehen wir auch näher auf die Mängel in der Resolution von CDU, FDP und UWD ein. Wir hoffen, dass es deswegen eine Mehrheit für unsere Resolution geben wird.
Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Hauptausschusssitzung am 4.Juni 2024 und zur Kreistagssitzung am 27.06.2024 als Alternative zum Antrag von CDU/FDP/UWD zur Küstenfischerei
Für fischereifreie Schutzgebiete und eine nachhaltige Fischerei
Unsere Meere bedecken 70 % der Erdoberfläche, beherbergen Hochrechnungen zufolge mehr als 7 bis 8 Millionen Arten und sind zudem aufgrund ihrer Rolle im globalen Kohlenstoffkreislauf von großer Relevanz für das Weltklima. Auch die Nordsee ist enorm relevant für die Biodiversität und für das Klima.
Eine Übersicht über die gewählten und bürgerlichen Mitglieder der Fraktion sowie ihre Funktionen in den Ausschüssen und Gremien (bitte klicken)

Kerstin Hansen Martin Hanske Susanne Hilbrecht Simone Rudloff Susanne Hinz

C. Stammer Gerd Weichelt Katharina Keil Peter Mohrfeldt Gunda Niebuhr
Die Fraktionssitzungen sind mitgliederöffentlich. Wir freuen uns über Euer Interesse und wünschen uns einen regen Austausch.
Wir bitten um eine vorherige Anmeldung bis zum 26.04.2026 per Mail an die untenstehende Adresse oder unter der Telefonnummer 0163 7895676.
gunda.niebuhr@gruene-fraktion-dithmarschen.de